Planung + Herstellung
Grundstückentwässerungsanlagen müssen z. B. folgenden Anforderungen genügen:
  1. Sie müssen je nach Entwässerungssytem an den richtigen Kanal angeschlossen sein (Schmutzwasser an den Schmutzwasserkanal).
  2. Die Leitungen müssen ein bestimmtes Gefälle haben (schließlich wollen Sie doch, dass das Wasser abläuft).
  3. Sie müssen gegen Rückstau gesichert sein (damit Ihr Keller nicht voll Abwasser läuft). Ein Merkblatt des ZAS über den Schutz gegen Rückstau finden Sie hier.
  4. Alle Leitungen müssen wartbar sein. Daher sind ausreichend Revisionsschächte und Putzöffnungen vorzusehen.
  5. Sie müssen dicht sein, d.h. kein Abwasser darf in das Erdreich gelangen. Dies ist durch Druckprüfungen nachzuweisen.
  6. Das Regenwasser ist bei Neu-, An- und größeren Umbauten in der Regel auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Wertvolle Fachinformationen vom Landesamt für Umwelt Ernährung und Verbraucherschutz zur Versickerung von Niederschlagswasser finden Sie hier und vom Wasserwirtschaftsamt hier.
Weitere Anforderungen an Eigenschaften und an die Ausführung von Grundstücksentwässerungsanlagen und -anschlüssen stehen im Merkblatt des ZAS: Regeln für die Erstellung, den Betrieb und Unterhalt einer Grundstücksentwässerungsanlage für das Verbandsgebiet und in den einschlägigen DIN-Normen und technische Regeln, die Sie vom Beuth-Verlag oder bei der DWA beziehen können.

Damit die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden, sollten Sie als Grundstückseigentümer geeignete Ingenieurbüros und wirklich nur Fachbetriebe mit den Arbeiten an bestehenden oder neu zu bauenden Grundstücksentwässerungsanlagen beauftragen.

Entwässerungsplanung

Bei einem Neubau und bei Veränderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Entwässerungsplan in 4-facher Ausfertigung zur technischen Prüfung beim ZAS einzureichen. Die Vorgehensweise und wie ein Plan auszusehen hat finden Sie in dem ZAS-Merkblatt für das Erstellen und die Einreichung von Entwässerungs- und Tekturplänen mit Hinweisen zur Herstellung von Grundstücksanschlüssen und Grundstücksentwässerungsanlagen Ein Musterentwässerungsplan kann beim ZAS eingesehen werden.

Die Genehmigung erteilt die jeweilige Verbandsgemeinde. Es sind alle am Grundstück vorhandenen Entwässerungsanlagen darzustellen, auch bereits bestehende.

 

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