Regenentlastungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neben der Erneuerung und Anpassung der Kläranlage des ZAS wurden in den Jahren 1988 bis 1992 auch die Regenentlastungsbauwerke entsprechend den damaligen Richtlinien angepasst und verändert. Die „neueren“ Baugebiete werden im Trennsystem entwässert; d.h. für Regenwasser und Schmutzwasser gibt es jeweils ein eigenes Kanalsystem. Die Ortskerne der Verbandsgemeinden werden im Mischsystem entwässert. Dazu befinden sich insgesamt 17 Regenentlastungsbauwerke in Form von Regenüberläufen (RÜ) und Regenüberlaufbecken (RÜB) im Kanalnetz. Alle Regenentlastungen werden in die Schlierach geleitet. Die Regenentlastungsbauwerke wurden gemäß den Richtlinien der früheren Abwassertechnischen Vereinigung (ATV, jetzt DWA) für die Bemessung und Gestaltung von Regenentlastungen in Mischwasserkanälen ausgelegt. Diese Richtlinien haben das Ziel, die Bauwerke für die Regenentlastung und Regenwasserbehandlung so zu bemessen, dass von den biologisch abbaubaren Stoffen und von den absetzbaren Stoffen des Mischwasserabflusses im Jahresmittel mind. etwa 90 Prozent der Kläranlage zugeführt und dort behandelt werden. Soweit es sich um Regenentlastungsbauwerke handelt, die über einen Speicherraum verfügen – wie z.B. die RÜBs –, so sind diese Speicherräume bei Trockenwetter leer. Bei einsetzendem Regen werden die im Kanalnetz vorhandenen Ablagerungen ausgetragen und als sogenannter „Spülstoß" in den Speicherräumen gespeichert. Die Speicherräume sind so bemessen, dass nach Vollfüllung derselben nur noch leicht verschmutztes Mischwasser in die Vorfluter abgeschlagen wird.
|